Bundesförderung für Sonnenwärmeanlagen (Marktanreizprogramm)
Die neue Richtlinie im Marktanreizprogramm ist im Januar 2008 in Kraft getreten. Das Antragsverfahren wurde beibehalten. Die Fördermittel sind innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu beantragen. Es heißt, dass 2011 wohl alle Antragsteller in den Genuss der Förderung kommen sollten. Aufgrund der Praxis der vergangenen Jahre raten wir allerdings zu einem frühzeitigen Baubeginn.
Fördersätze 2011
bis 40 m² pro m² Kollektorfläche (aufgerundet):
- Warmwasseranlagen: werden nicht mehr gefördert
- Heizungsunterstützende Anlagen: EUR 90,00
Zum Beispiel über das Gebäudesanierungsprogramm der KFW ist der Austausch einer alten Heizung durch eine SolarGasHeizung zurzeit ohne Eigenkapital möglich. Hausbesitzer können die Refinanzierung vollständig aus ersparten Brennstoffkosten leisten.
Beispielrechnung:





